Mitteilung an unsere Kunden

Gesetzliche Änderung der EEG-Umlage ab 1. Januar 2011

Sehr geehrter Stromkunde,

mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert der Gesetzgeber aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien wie Sonnen- und Windenergie oder Biomasse. In den vergangenen Jahren ist der Anteil erneuerbarer Energien deutlich angestiegen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz, bedeutet aber auch steigende Strompreise, denn die Mehrkosten für eine umweltfreundliche Energieerzeugung werden über die EEG-Umlage von allen Verbrauchern gemeinsam getragen.
Die Höhe der EEG-Umlage ist bundesweit einheitlich und wird gesetzlich festgelegt. Sie kann somit von uns, der Elektrizitätswerk Leitlein GmbH&Co.KG nicht beeinflußt werden.

Für das Jahr 2011 erhöht sich die EEG-Umlage um 1,483 Cent/kWh
-von derzeit 2,047 ct/kWh in 2010 auf 3,530 ct/kWh in 2011-

Während das Elektrizitätswerk Leitlein seinen Anteil am Strompreis konstant hält, erhöht sich für Sie als Kunde in allen Tarifvarianten dennoch Ihr Strompreis ab 01.01.2011 aufgrund der Erhöhung durch den Staat, d.h. der Nettostrompreis erhöht sich um 1,483 ct/kWh.

Dies ist keine Strompreiserhöhung, sondern die Weiterverrechnung der
gesetzlich festgelegten EEG-Umlage.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Stromgrundversorgungsverordnung

Zum 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizitätswerk aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - Strom GVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl.2006 I, S.2391) in Kraft getreten.
Für Kunden, deren Stromlieferungsverträge nach dem 12. Juli 2005 in der Grundversorgung (Allgemeiner Tarif) abgeschlossen worden sind, gelten die Regelungen der StromGVV mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger unmittelbar.
Kunden, deren Stromlieferungsverträge vor dem 13. Juli 2005 in der Grundversorgung (Allgemeiner Tarif) abgeschlossen worden sind, teilen wir Ihnen mit, dass die Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag an gelten. Die Regelungen der StromGVV werden damit Bestandteil der bestehenden Stromlieferungsverträge Allgemeiner Tarif (Grundversorgung).

Unsere, für die Energielieferung geltenden, „Ergänzenden Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung" (Strom GVV) können Sie hier im PDF-Format herunterladen.
Ebenfalls können Sie hier die seit 8.November 2006 in Kraft getretene neue "Niederspannungsanschluss-Verordnung" (NAV) herunterladen.
( Zum öffnen der Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader.)

Für die Ersatzversorgung durch das E-Werk Leitlein gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für die Grundversorgung.

Tarife für Sondervertragskunden

Interessieren Sie sich für besondere Tarife als Sondervertragskunde? Sprechen Sie uns an!