Netznutzung

Die Bekanntmachung der Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur nach § 23a EnWG können Sie nachfolgend einsehen:

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2025

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2024

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2023

Zum Öffnen der Dokumente benötigen Sie einen PDF-Reader.

 

Bei Fragen zur Netznutzung können Sie sich an netznutzung@ew-leitlein.de wenden.