Netznutzung
Die Bekanntmachung der Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur nach § 23a EnWG können Sie nachfolgend einsehen:
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2024
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2023
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2022
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2021
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Bei Fragen zur Netznutzung können Sie sich an netznutzung@ew-leitlein.de wenden.