Netznutzung

Die Bekanntmachung der Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur nach § 23a EnWG können Sie nachfolgend einsehen:

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2024

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2023

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2022

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2021

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Bei Fragen zur Netznutzung können Sie sich an netznutzung@ew-leitlein.de wenden.