Netznutzung
Die Bekanntmachung der Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur nach § 23a EnWG können Sie nachfolgend einsehen:
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2025
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2024
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, gültig ab 01.01.2023
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Bei Fragen zur Netznutzung können Sie sich an netznutzung@ew-leitlein.de wenden.