Informationen für unserer Marktpartner

Information über Netzbetreiberwechsel im Teilgebiet Forchtenberg -Waldfeld /Rauhbusch zum 01.01.2023

Im Ortsteil Waldfeld/ Rauhbusch fand am 01.01.2023 ein Wechsel des Stromnetzbetreibers statt . Bis einschließlich 31.12.2022 war das Elektrizitätswerk Leitlein GmbH & Co. KG Betreiberin des Netzes in diesem Ortsteil, ab dem 01.01.2023 übernahm die Netze BW GmbH den Stromnetzbetrieb. Die für Ihr Unternehmen relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Netzbetreiberwechsel haben wir Ihnen in der Anlage „Information für Datenberechtigte" zusammengefasst. 

Netznutzungsvertrag

Netznutzungsvertrag (Entnahme) 
Anlage a) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage b) Auftrag zur Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung)
Anlage c) Zuordnungsvereinbarug

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Messstellenvertrag

Messstellenvertrag
Anlage 1) Preisblatt Digitales Messwesen
Anlage 2) Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber / Kontaktblatt Messstellennutzer
Anlage 3) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4) Formblatt nach § 54 MsbG

Information zur Ausführung der Zählerplätze

Strukturdaten

Strukturdaten 2017:

Angabe der versorgten Fläche für das Jahr 2017 2,9 km²
Angabe der geographischen Fläche für das Jahr 2017 9,1 km² (ohne Eingemeindung)

Bekanntmachung über den Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 gemäß § 36 (2) EnWG
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist nach §36 (2) EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert.

Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden in diesem Netzgebiet zu veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden in diesem Sinne sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen (Definition nach §3 (22) EnWG).
Das Netzgebiet der Elektrizitätswerk Leitlein GmbH & Co. KG umfasste zum Stichtag 01.07.2021 das Stadtgebiet Forchtenberg (mit Neu-Wülfingen, Waldfeld und Rauhbusch) – mit Ausnahme der Teilorte Büschelhof, Ernsbach, Metzdorf, Muthof, Schleierhof, Schwarzenweiler, Sindringen und Wohlmuthausen. Als Grundversorger im vorgenannten Netzgebiet wurde die Lieferantin Elektrizitätswerk Leitlein GmbH & Co. KG festgestellt.

Zum 01.01.2023 wurde das Teil-Netzgebiet in Forchtenberg-Waldfeld und Forchtenberg-Rauhbusch auf die Netze BW GmbH übertragen. Diese Teilnetzübertragung hat jedoch keine Auswirkung auf die mit der EWL als Stromlieferantin bestehenden Energieversorgungsverträge. Grundversorger in diesem Gebiet bleibt für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 weiterhin die Elektrizitätswerk Leitlein GmbH & Co. KG.

Marktpartnerkommunikation

E-Mail Zertifikate
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