Tarife

Stromgrundversorgungsverordnung

Zum 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizitätswerk aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - Strom GVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl.2006 I, S.2391) in Kraft getreten.
Für Kunden, deren Stromlieferungsverträge nach dem 12. Juli 2005 in der Grundversorgung (Allgemeiner Tarif) abgeschlossen worden sind, gelten die Regelungen der StromGVV mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger unmittelbar.
Kunden, deren Stromlieferungsverträge vor dem 13. Juli 2005 in der Grundversorgung (Allgemeiner Tarif) abgeschlossen worden sind, teilen wir Ihnen mit, dass die Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag an gelten. Die Regelungen der StromGVV werden damit Bestandteil der bestehenden Stromlieferungsverträge Allgemeiner Tarif (Grundversorgung).

Unsere, für die Energielieferung geltenden, „Ergänzenden Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung" (Strom GVV) können Sie hier im PDF-Format herunterladen.
Ebenfalls können Sie hier die seit 8.November 2006 in Kraft getretene neue "Niederspannungsanschluss-Verordnung" (NAV) herunterladen.
( Zum öffnen der Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader.)

Für die Ersatzversorgung durch das E-Werk Leitlein gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für die Grundversorgung.

Tarife für Sondervertragskunden

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